Ablauf des Immobilienkaufs

Ablauf des Immobilienkaufs

Wenn Sie Ihr Traumhaus gefunden haben, erstellen wir üblicherweise in Ihrem Namen ein Angebot und verhandeln in Ihrem Namen. So erzielen wir für Sie den günstigsten Preis und die besten Konditionen.

Reservierungsvertrag

Sobald Sie mit dem Preis und den Bedingungen einverstanden sind, wird ein Reservierungsvertrag aufgesetzt und Sie werden aufgefordert, eine Anzahlung zu leisten. Die Höhe dieses Betrages beträgt je nach Kaufpreis zwischen 3.000 und 6.000 Euro.

Dadurch wird die Immobilie vom Markt genommen und für Sie reserviert, bis die anderen Bedingungen erfüllt sind.

Als Immobilienmakler konnten wir das Objekt bereits anhand des Grundbuchauszugs (Nota Simple) prüfen bzw. der Projektentwickler hat uns sämtliche Unterlagen vorgelegt.

Es ist sehr wichtig, den Reservierungsvertrag so schnell wie möglich abzuschließen, da nur so das Objekt gesichert und bis zum weiteren Verfahren reserviert werden kann. Dann sind Sie rechtlich abgesichert.

Es kann vorkommen, dass ein Haus mündlich reserviert wird, der Eigentümer es sich jedoch anders überlegt und mehr Geld verlangt oder es an einen Käufer verkauft, der mehr bietet. Durch den Reservierungsvertrag können solche Situationen verhindert werden.

„Niederländischer“ Anwalt

Wir raten allen Kunden grundsätzlich dazu, einen unabhängigen Anwalt einzuschalten, da nur so eine 100%ige Sicherheit beim Kauf gewährleistet werden kann.

Der Reservierungsvertrag gibt dem Anwalt außerdem Zeit für seine Arbeit, sodass er den Vertragsentwurf und die Genehmigungen prüfen kann. In Spanien führt ein Rechtsanwalt die Arbeit aus, die in den Niederlanden ein Notar erledigt. Er vertritt auch Ihre Interessen.

Ilse Jodts Recht und Steuern - Frau Ilse Jodts (niederländischsprachig)
Avenida Canovas del Castillo 12
Marbella (Malaga)
Tel: (+34) 952 766 150
ilse@ilsejodts.com

Das Cotta-Gesetz – Frau Gisele van Meer (Niederländisch)
Büro Mijas-Costa / Calahonda
Centro Comercial Valdepinos 1 und 3ª
Wunderschönes Reihenhaus in ruhiger Lage in Urb. La Marina. Calypso
Mijas Costa, 29649 Malaga
Tel:(+34) 952 931 781
mijas@decottalaw.net

Vorläufiger Kaufvertrag

Nachdem der gesamte Papierkram für den Anwalt erledigt ist, wird von beiden Parteien ein vorläufiger Kaufvertrag (privatrechtlicher Vertrag) aufgesetzt.

Darin werden Preis, Konditionen und Tag der notariellen Übergabe festgelegt. Dies ist nicht zwingend erforderlich. Bei Bedarf kann die Überweisung auch sofort erfolgen. Üblich ist eine Anzahlung in Höhe von 10 % des Kaufpreises (abzüglich der Kaution).

Überweisen

In dieser Phase hat der Anwalt alles vorbereitet, um die Immobilie lastenfrei an die neuen Mieter zu übertragen. Eine eventuell bestehende Grundschuld wird gelöscht oder auf Wunsch durch den Notar im Beisein der Bank übernommen. Der Notar prüft die Identität und erstellt die notarielle Urkunde. Dieser wird dann in das Register (registro de propiedad) eingetragen.

Anschaffungskosten

Bei der Übertragung von Immobilien fallen spanische Steuern an. Diese lassen sich in die sogenannten Kategorien „Wiederverkauf“ und „Neubau“ unterteilen.

Wiederverkauf

  • 8% Grunderwerbsteuer
  • 2% bestehend aus Grundbuch-, Stempel- und Notargebühren

Neubau

Dabei kann es sich auch um eine bestehende, noch nicht beschriebene Konstruktion handeln.

  • 10% MwSt.
  • 3% bestehend aus Grundbuch-, Stempel- und Notargebühren

Vermieten

Sie möchten Ihr Haus vermieten? Dann können Sie unseren Partner Costa Andalucia Holidays kontaktieren.
Dieses niederländischsprachige Büro kümmert sich um alles, von der Beherbergung, Schlüsselverwaltung, Reinigung, Verwaltung, kleineren Reparaturen, Aufsicht usw. usw.
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